Vertriebsanzeige
Der Vertrieb von Feuerwerkskörpern ist der zustandigen Behörde (meist Ordnungsamt) zwei Wochen vor der
erstmaligen Aufnahme des Vertriebes schriftlich anzuzeigen. Füllen Sie das Formular (enthält Merkblatt und Anleitung zum korrekten Ausfüllen) bitte vollständig und gewissenhaft aus, und legen Sie eine Kopie zu Ihren Unterlagen. Schicken Sie das Original bitte an Ihr zuständiges Amt.
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Einzugsermächtigung
Wenn Sie bequem per Bankeinzug zahlen möchten, tragen Sie bitte hier Ihre Bankdaten ein.
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T1-Bestätigung
Dieses Formular benötigen Sie zur Bestätigung des Verwendungszweckes von Feuerwerk der Klasse T1.
Lassen Sie es von Ihrem Kunden (Endverbraucher) ausfüllen und unterschreiben.
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Ausnahmegenehmigung
Mit diesem Formular für das Ordnungsamt beantragen Endverbraucher die Ausnahmegenehmigung für den Erwerb und Abbrand von Silvesterfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie II) während des Jahres.
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